• Unter 6 Jahren: kein Zutritt.
  • 6 bis 13 Jahre: nur mit einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
  • Ab 14 Jahren: Zutritt bis 22 Uhr; bei längerer Veranstaltungsdauer ist eine Begleitperson erforderlich.
  • Ab 16 Jahren: Aufenthalt bis 24 Uhr.

Bei Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person muss das ausgefüllte Formular zur Erziehungsbeauftragung mitgeführt werden. Die Begleitperson darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Ein Altersnachweis wird empfohlen.

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