ALLGEMEINES UND FAQ
Alle wichtigen Informationen über einen Besuch beim
Friedberg Open Air Sommer
Fragen für Rollstuhlfahrer und Schwerbehinderte
Wo kann ich Rollstuhlplätze buchen?
Ich habe einen Behindertenausweis. Kann ich kostenlos eine Begleitperson mitnehmen?
Ich sitze im Rollstuhl oder bin schwerbehindert? Gibt es hierfür einen besonderen Bereich?
Rollstuhlplätze können Sie nur bei der Tickethotline: 069 902839 86 bestellen. Bei bestuhlten Veranstaltungen gibt es festgelegte Plätze für Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen. Bei unbestuhlten Veranstaltungen gibt es einen festgelegten Bereich für Rollstuhlfahrer und deren Begleitung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Anzahl an Plätzen hierfür limitiert ist.
Gäste mit Schwerbehinderungen, die keinen Rollstuhl haben, haben Anspruch auf eine kostenfreie Begleitperson, aber keinen Anspruch auf den Rollstuhlbereich. Beachten Sie bitte, dass Gäste ohne Rollstuhl und deren Begleitpersonen bei unbestuhlten Veranstaltungen stehen müssen.
ACHTUNG: Rollatoren sind auf dem gesamten Gelände nicht zulässig. Wer auf einen Rollator angewiesen ist, muss bei der Buchung einen Leihrollstuhl beatragen. Dieser ist kostenlos reservierbar und kann am Einlass abgeholt werden.
Wo befinden sich die Parkplätze für Rollstuhlfahrer und was mache ich, wenn diese ausverkauft sind?
Die Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort. Vor Ort ist der Beschilderung und den Anweisungen des Ordnerdienstes zu folgen.
Darf ich einen Hocker zur Veranstaltung mitnehmen, weil ich nicht so lange stehen kann?
FRAGEN ZUR RÜCKGABE VON TICKETS
Kann ich ein Ticket zurückgeben / umtauschen?
Tickets sind vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Absagen oder Verlegungen erhalten Sie die Informationen zum Umtausch auf der Webseite, Presse und Social Media Kanälen.
Darf ich einen Hocker zur Veranstaltung mitnehmen, weil ich nicht so lange stehen kann?
Allgemeine Fragen und Antworten
Fundsachen
Fundsachen werden am Ende der Veranstaltung dem Ordnungsamt Friedberg übergeben und können am zwei Tage nach der Veranstaltung im Fundbüro der Stadt Friedberg (im Rathaus) abgeholt werden.
Wo bekomme ich Informationen zu den Veranstaltungen und Tickets?
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Bei Fragen zu Ticketbestellungen, kontaktieren Sie bitte unsere Tickethotline: 069 902839 86
Darf ich Speisen und Getränke mitbringen?
Wir bieten aber ein reichhaltltiges Speisen- und Getränkeangebot auf dem Gelände.
Kann ich meinen Künstler treffen?
Können Sie mir Autogrammkarten zusenden?
Reisekostenerstattung bei Absage / Verlegung
Was ist, wenn es regnet oder es zu heiß ist?
Gibt es einen Sanitätsdienst vor Ort?
Auf dem Gelände sind selbstverständlich Sanitäter für den Ernstfall vor Ort.
Darf ich meine Tickets weiterverkaufen?
An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Ticket verloren habe oder dies beschädigt wurde?
Darf ich den Preis auf meinem Ticket unkenntlich machen?
Ab wie viel Jahren braucht mein Kind ein Ticket? Bis wieviel Uhr dürfen Kinder und Jugendliche auf den Veranstaltungen sein?
a) Kinder unter 6 Jahren wird der Zutritt zu allen Veranstaltungen, für die keine anderen Bestimmungen angegeben sind, auch in Begleitung ihrer Eltern grundsätzlich nicht gestattet.
b) Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung erziehungsberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen besuchen.
c) Ab 14 Jahren ist der Besuch von Veranstaltungen ohne Erziehungsberechtigte bis 22 Uhr möglich. Der Veranstalter empfiehlt einen Altersnachweis (Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass, Schülerausweis o.ä.) mit zu führen, da im Zweifelsfall der Zutritt zu den Veranstaltungen verweigert werden muss.
c) Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Veranstaltungen alleine nur bis 24 Uhr besuchen.
d) Ist eine erziehungsbeauftragte Personen mit der Aufsicht Kinder oder Jugendlicher unter 18 Jahren betraut, ist das ausgefüllte Formular „Formular Erziehungsbeauftragung“ mitzuführen, das Sie als PDF-Dokument hier finden [>>].
e) Liegen bei Kindern/Jugendlichen die oben beschriebenen Ausschlussgründe vor, wird ihnen der Zutritt auch dann verwehrt, wenn sie im Besitz einer Eintrittskarte sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Jugendschutzbedingungen.
Darf ich auf die Veranstaltung, wenn ich noch keine 16 bzw. 18 Jahre alt bin?
Darf ich eine Handtasche/ einen Rucksack / einen Regenschirm mitnehmen?
Darf ich meine Fotokamera mit zur Veranstaltung nehmen?
Darf ich mein Tablet / Laptop / einen Selfie-Sticks zur Veranstaltung mitnehmen?
Darf ich ein Plakat / ein Poster zur Veranstaltung mitnehmen? Wie sieht es mit Fahnen aus?
Fahnen oder Fahnen mit Stäben sind keine Plakate und dürfen daher nicht mitgebracht werden.
Kann ich meiner Frau oder meinem Mann auf der Bühne einen Heiratsantrag machen bzw. zum Geburtstag gratulieren?
Ich habe Tickets gewonnen oder stehe auf der Gästeliste. Wo muss ich mich melden?
Sofern Sie auch ein Parkticket haben, sind sowohl Park- als aus das Konzertticket an der Schranke am Fuß des Schiffenbergs hinterlegt.
Darf ich Tiere mit auf das Gelände nehmen?
Was darf ich auf keinen Fall auf das Gelände mitnehmen?
Wie sind die Einlasszeiten?
Kann ich mit Karte zahlen?
Nein. Es ist nur Barzahlung möglich. Ein Geldautomat ist auf dem Gelände vorhanden
Gibt es für Gäste eine Garderobe?
Sind ausreichend Toiletten vorhanden?
Meine Tickets sind noch nicht angekommen. Was nun?
Bitte beachten Sie:
Zunächst prüfen Sie, über welchen Weg Sie Ihre Karten gekauft haben und setzen sich bitte mit dem Verkäufer (Call Center, Vorverkaufsstelle, Online-Ticketing) in Verbindung. Bitte beachten Sie folgendes:
Aufgrund von unterschiedlichen Brieflaufzeiten kann sich in Ausnahmefällen das Eintreffen Ihrer Briefsendung bis zu 7 Werktagen verzögern.
Sie können den Weg Ihrer Sendung auf den Internetseiten des jeweiligen Versanddienstleisters nachverfolgen. Die Sendungsnummer erhalten Sie vom Ticketdienstleister.
Sollte Ihre Sendung 7 Werktage nach Eintreffen der Versandbestätigung per E-Mail nicht bei Ihnen eintreffen, kontaktieren Sie den Ticketdienstleister und bitte Sie ggf. um einen Nachforschungsantrag.