FRAGEN FÜR ROLLSTUHLFAHRER UND SCHWERBEHINDERTE
Rollstuhlplätze können Sie bequem über unseren Online Ticket Shop unter www.tickets.friedberg-openair.de bestellen. Bei unseren Veranstaltungen gibt es einen festgelegten Bereich für Rollstuhlfahrer und deren Begleitung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Anzahl an Plätzen hierfür limitiert ist.
Gäste mit Schwerbehinderungen, die keinen Rollstuhl haben, haben Anspruch auf eine kostenfreie Begleitperson, aber keinen Anspruch auf den Rollstuhlbereich. Beachten Sie bitte, dass Gäste ohne Rollstuhl und deren Begleitpersonen bei unbestuhlten Veranstaltungen stehen müssen.
Ein kostenloses Ticket für eine Begleitperson wird nur dann ausgestellt, wenn die behinderte Person einer Begleitperson bedarf und dies durch ein „B“ oder „H“ im Behindertenausweis gekennzeichnet ist. Die ist eine freiwillige Leistung des Veranstalters. Eine Kennzeichnung „G“ reicht hierfür nicht aus. Entsprechende Tickets können Sie nur über unter info@konzertbuero-bahl.de bestellen.
Rollstuhlplätze können Sie bequem über unseren Online Shop buchen
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Rollatoren sind auf dem gesamten Gelände nicht zulässig. Wer auf einen Rollator angewiesen ist, muss bei der Buchung einen Leihrollstuhl beantragen. Dieser ist kostenlos reservierbar und kann am Einlass abgeholt werden. Achtung: Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Leihrollstühlen zur Verfügung.
Nein. Bei unbestuhlten Veranstaltungen müssen Sie damit rechnen, während des gesamten Konzerts zu stehen. Hocker oder ähnliche Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen daher nicht erlaubt.
Fragen zur Anreise
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Über des Ticketshop des Gießener Kultursommers werden Parkplätze direkt am Kloster verkauft. Sollte dort stehen „Ausverkauft“ gibt es keine Parkplätze mehr zu kaufen.
Nein. An dem Konzertgelände stehen keine Camping- und Übernachtungsflächen zur Verfügung.
Sie können mit dem Fahrrad bis zum Konzertgelände fahren. Am Konzertgelände steht ein Fahrradständer zur Verfügung. Achtung: Aus Sicherheitsgründen dürfen Helme jeglicher Art nicht mit auf das Konzertgelände genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, diese an der kostenpflichtigen Garderobe abzugeben.
FRAGEN ZU TICKETS
Nein. Tickets sind vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Absagen oder Verlegungen erhalten Sie die Informationen zum Umtausch auf der Webseite, Presse und Social Media Kanälen.
Die Tickets werden in der Regel durch den Ticketdienstleister per Post versendet.
Sollte Ihre Sendung 7 Werktage nach Erhalt der Versandbestätigung per E-Mail noch nicht eingetroffen sein, wenden Sie sich bitte an den Ticketdienstleister und bitten Sie gegebenenfalls um einen Nachforschungsantrag.
Sollten Sie Ihre Tickets nicht per Post erhalten, werden diese an der Abendkasse hinterlegt. Diese ist in der Regel eine halbe Stunde vor Einlass der Veranstaltung geöffnet.
Tickets dürfen ausschließlich über die offiziellen Fansale-Foren der Ticketanbieter weiterverkauft werden, bei denen sie ursprünglich gekauft wurden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Tickets, die über Drittanbieterplattformen wie Viagogo oder eBay weiterverkauft werden – insbesondere zu überhöhten Preisen – zu entwerten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung.
Bitte vermeiden Sie das Unkenntlichmachen des Preises, da Sie im Bedarfsfall den Kaufpreis belegen müssen.
Bitte wenden Sie sich bei Verlust an die Vorverkaufsstelle oder den Ticketdienstleister, bei dem Sie das Ticket erworben haben.
Allen Kindern, welche das fünfte Lebensjahr nicht vollendet haben, ist der Zutritt zu den Veranstaltungen nicht untersagt, auch in Begleitung der Erziehungsbeauftragten.
Kinder ab dem sechsten Lebensjahr benötigen für die Konzerte des Gießener Kultursommers ein vollwertiges Ticket, sofern nichts anderes angegeben ist.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Lebensjahr dürfen in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person die Veranstaltungen besuchen.
Ab 14 Jahren ist der Zutritt bis 22 Uhr erlaubt. Der Veranstalter empfiehlt einen Altersnachweis (Kinderausweis, Reisepass, Schülerausweis, o.ä.).
Ab 16 Jahren darf die Veranstaltung bis 24 Uhr besucht werden. Ist eine erziehungsbeauftragte Person mit der Aufsicht eines Kindes oder Jugendlichen unter 18 Jahren beauftragt, so ist das ausgefüllte Formular „Formular Erziehungsbeauftragung“ mitzuführen. Diese Regelungen gelten auch bei Besitz einer gültigen Eintrittskarte.
Die erziehungsbeauftragte Person darf während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel stehen.
ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN
Fundsachen werden am Ende der Veranstaltung dem Ordnungsamt Friedberg übergeben und können ab zwei Tage nach der Veranstaltung im Fundbüro der Stadt Friedberg abgeholt werden.
Die jeweilige Einlasszeit finden Sie auf Ihrer Eintrittskarte.
Nein. Das Mitbringen und somit der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen sind medizinisch notwendige Lebensmittel. Hierfür ist eine medizinische/ärztliche Bescheinigung notwendig.
Wir bieten ein reichhaltltiges Speisen- und Getränkeangebot auf dem Gelände.
Grundsätzlich ist ein persönliches Treffen mit dem Künstlern nicht möglich. Sollten Sie an einem „Meet & Greet“ teilnehmen, erhalten Sie alle Informationen im voraus der Veranstaltung. „Meet & Greets“ werden in der Regel nur verlost. Bitte sehen Sie von Anfragen an uns ab.
Sollten Sie den Wunsch nach Autogrammkarten haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Künstlermanagement. Wir können hierzu keine Anfragen weiterleiten.
Vom Veranstalter werden keine Reise- oder Übernachtungskosten erstattet.
Auf dem Gelände und in den Konzerten sind selbstverständlich Sanitäter für den Ernstfall vor Ort.
Plakate bis zu einer Größe von DIN A3 dürfen bei Veranstaltungen mitgeführt werden.
Fahnen oder Fahnen mit Stäben sind keine Plakate und dürfen daher nicht mitgebracht werden.
Eine schöne Idee. Aber leider können wir das aus organisatorischen Gründen nicht erlauben, da uns eine Vielzahl von Anfragen erreichen und wir keine Personengruppen somit bevorzugen möchten. Darüber hinaus unterliegt eine Veranstaltung einem strengen Zeitplan, der Abweichungen dieser Art unmöglich macht zu integrieren.
Natürlich nicht. Wir denken hierbei an das Tierwohl!
Nein. Es ist nur Barzahlung möglich. Ein Geldautomat steht auf dem Gelände zur Verfügung.
Ja. Eine kostenpflichtige Garderobe ist bei jeder Veranstaltung vorhanden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Taschen größer als DIN A4 oder größere Gegenstände nicht auf die Veranstaltung mitnehmen dürfen. Lassen Sie diese zu Hause oder verwahren Sie diese im Auto.
Ja. Es stehen den Besuchern eine entsprechend der Anzahl an Gästen ausgelegte Menge an sanitären Einrichtungen zur Verfügung. Es gibt auch barrierefreie Toiletten für Gäste mit Rollstühlen (Behindertentoiletten).