Kinder & Jugendschutz

Regelungen zu Mindestalter, Tickets, Begleitung und Aufenthaltszeiten.

Bis wie viel Uhr dürfen Kinder und Jugendliche auf den Veranstaltungen sein?

Unter 6 Jahren: kein Zutritt. 6 bis 13 Jahre: nur mit einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Ab 14 Jahren: Zutritt bis 22 Uhr; bei längerer Veranstaltungsdauer ist eine Begleitperson erforderlich. Ab 16 Jahren: Aufenthalt bis 24 Uhr. Bei Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person muss das ausgefüllte Formular zur Erziehungsbeauftragung mitgeführt werden. Die Begleitperson darf nicht

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