Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände verzehrt werden. Eine Ausnahme gilt für medizinisch notwendige Lebensmittel, wenn die Notwendigkeit durch eine medizinische oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.

Auf dem Gelände gibt es ein umfangreiches Speisen- und Getränkeangebot.

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